Die Haftpflichtversicherung - Ein Leitfaden
Wenn Sie Pech haben und bei fremden Personen einen Schaden anrichten, müssen Sie unter Umständen viele Tausend Euro bezahlen. Egal, ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, dem mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder dem vom Hund gebissenen Briefträger geht. Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Denn für den Schaden,
- den Sie (oder auch ein Kind, ein Hund, …) bei anderen angerichtet haben
- sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet.
- Haftpflicht ist also eine Verpflichtung zum Schadenersatz!
- Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang!
Wer einen Menschen so schwer verletzt, dass dieser nicht mehr arbeiten kann, muss unter Umständen mit einer Schadenersatzforderung in Millionenhöhe rechnen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 Abs.1 BGB) heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Dieses alles kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Wer sich dagegen absichern möchte sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung ist einer der wichtigsten und die sollte wirklich jeder haben.
Es gibt unterschiedliche Varianten von Haftpflichtversicherungen, welche alle einen speziellen Aspekt absichern.
- Private Haftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
Beispiel: Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter – auch ohne eigenes Verschulden – für die Kosten aufkommen. - Bauherrenhaftpflichtversicherung
Beispiel: Neben Architekten und Handwerkern muss der Bauherr für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu Schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten zunächst an den Bauherren.
Die verschiedenen Varianten der Haftpflichtsicherung werden durch deren Leistungen im Schadensfall noch genauer beschrieben.
Leistungen der Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung für den Fall, dass Sie wegen eines Personen- oder Sachschadens (falls vereinbart, auch Vermögensschadens) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (§823 Abs. 1 BGB) von einem Dritten in Anspruch genommen werden. Aber nicht nur Sie sind Versichert, sondern auch
- ihr Ehepartner
- bei unverheirateten kann der Lebenspartner mit in den Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden
- ihre Kinder solange sie noch nicht volljährig sind
- ihre volljährigen Kinder bei ununterbrochener Schul- oder Berufsausbildung und diese noch nicht verheiratet sind.
Die Haftung des Versicherers ist durch die vereinbarte Deckungssumme begrenzt. Angeboten werden Summen von 1.000.000 bis 10.000.000 Euro. Da die Beitragsdifferenzen relativ gering sind, sollten Sie möglichst hohe Deckungssummen vereinbaren. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Haftung als Privatperson, „aus den Gefahren des täglichen Lebens“. Sie sind aber nicht nur einfach als Privatperson versichert, sondern auch zum Beispiel auch als
- Familienvorstand, z. B. als Aufsichtspflichtiger für Minderjährige,
- Dienstherr im Haushalt tätiger Personen,
- Inhaber von selbstgenutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern, z.B. als Streupflichtiger,
- Radfahrer,
- Sportler,
- Waffenbesitzer,
- Reiter fremder Pferde,
- Halter zahmer Haustiere,
- Hüter fremder Hunde,
- …
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Über die private Haftpflichtversicherung besteht für das Haftpflichtrisiko in Zusammenhang mit Tieren nur in begrenzten Rahmen Versicherungsschutz, nämlich Reiter fremder Pferde, Halter zahmer Haustiere, Hüter fremder Hunde.
Wenn Sie nun Haustiere halten, ohne ihren Lebensunterhalt damit zu verdienen, haften Sie für Schäden, die diese Tiere anrichten, allein deswegen, weil Sie die Tiere besitzen, auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann. Es werden aus der Haftpflichtversicherung ausdrücklich Pferde und Hunde herausgenommen. Diese müssen über die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Die Haftung des Versicherers ist durch die Deckungssumme begrenzt. Angeboten werden Summen von 1.000.000 bis 10.000.000 Euro. Da die Beitragsdifferenzen relativ gering sind, sollten Sie möglichst hohe Deckungssummen vereinbaren. Die Höhe der Prämie hängt in der Regel von der zu versichernden Deckungssumme, sowie dem Selbstbehalt ab.
Ein Problem gibt es bei Kampfhunden. Hierfür gibt es dann spezielle Versicherungen mit hohen Aufschlägen.
Bauherrenhaftpflicht
Wer ein Haus als Bauherr baut (auch an-, um- oder ausbaut), haftet für den Schaden, neben dem Architekten, und der Baumfirma solidarisch. Sie haften also als Bauherr zum Beispiel in den folgenden Fällen:
- bei ungenügender Sicherung der Baustelle,
- für herunterstürzende Gerüste,
- für schadhafte Zäune,
- für mangelhafte Abdeckung von Gruben,
- für nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes,
- bei Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus,
- für Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern,
- bei Verunreinigungen der Straße.
In diesen und in anderen Fällen leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung Schadenersatz. Mitversichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und zu errichtende Bauwerk. Die Bauherrenhaftpflicht sollte als auch schon für das unbebaute Grundstück abgeschlossen werden. Der Beitrag erhöht sich dadurch nicht. Die Haftung des Versicherers ist durch die Deckungssumme begrenzt. Angeboten werden Summen von 1.000.000 bis 3.000.000 Euro. Da die Beitragsdifferenzen relativ gering sind, sollten Sie möglichst hohe Deckungssummen vereinbaren.
Grundsätzliches zur Haftpflichtversicherung
Vertragsdauer
Der Vertrag mit der Haftpflichtversicherung wird zunächst für ein Jahr geschlossen. Er beginnt frühestens am Tag des Antragseingangs, mittags um 12 Uhr. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch, falls dieser nicht drei
Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Was ist in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert?
In der privaten Haftpflichtversicherung sind einige Risiken ausgeschlossen, welche Sie über gesonderte Verträge absichern sollten. Einige Beispiele sind:
- Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr sind sie nicht versichert, wenn eine bestimmte Bausumme (oft 25.000 Euro) nicht überschritten wird. - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Inhaber von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern sind Sie nur versichert, wenn Sie diese selbst und ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen - Tierhalterhaftpflicht
Als Halter zahmer Haustiere sind Sie nicht versichert, wenn es sich um Hunde, Pferde, Rinder oder um gewerblich genutzte Tiere handelt.
Welche Vorteile bietet eine private Haftpflichtversicherung noch?
Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht bei weitgehenden Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr. Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung
(Lehre und/oder Studium) befinden.
Weil nicht immer alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer schon in eigenem Interesse unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit Rechtschutz.
Was gilt es beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung noch zu beachten?
Es gibt bei den Haftpflichtversicherungen Leistungsunterschiede, aus welchen die zum Teil erheblichen Beitragsunterschiede resultieren. Zu den Leistungsunterschieden der privaten Haftpflichtversicherung gehören zum Beispiel die
- Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) zwischen 1Millionen Euro und 10Millionen Euro
- mit oder ohne Selbstbehalt
- Mietschäden an Gebäuden von zum Beispiel 150.000 Euro bis zu 5 Millionen Euro
- gelegentlicher Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland („Mallorca Deckung)
- und weitere Leistungen.
Ergo, nicht jedes „billige“ Angebot einer privaten Haftpflichtversicherung lässt sich mit einem teuren Angebot so einfach vergleich. Also vergleichen Sie, aber mit bedacht!